
ITR & TAB
Verfahrens- und Tabellendaten in den vorgesehenen Austauschformaten für Insolvenzgerichte bereitstellen.
Datenübermittlung & Schnittstellen
ITR, TAB, eTab InsO, Nds.InsOeTabVO und Statistikmodule verbinden InsoDaten mit Insolvenzgerichten und Statistikämtern.

Für Gerichte und Statistikämter
Verfahrens-, Beteiligten- und Forderungsdaten werden in InsoDaten gepflegt. Die jeweiligen Schnittstellen und Module bereiten diese Informationen für den vorgesehenen Übermittlungsweg auf.

Verfahrens- und Tabellendaten in den vorgesehenen Austauschformaten für Insolvenzgerichte bereitstellen.

Elektronische Tabellen und Verzeichnisse für die Übermittlung an teilnehmende Insolvenzgerichte erzeugen.

Tabellen und Verfahrensdaten entsprechend den niedersächsischen Vorgaben strukturiert vorbereiten.

Statistikmeldungen aus den vorhandenen Verfahrensdaten vorbereiten, prüfen und übermitteln.
Formate und Verfahren
Die Schnittstellenmodule nutzen Verfahrens-, Beteiligten- und Forderungsdaten aus InsoDaten. Welches Format, welcher Übermittlungsweg und welche Begleitdokumente erforderlich sind, richtet sich nach Gericht, Bundesland und Statistikamt.
InsoTabelle bereitet die in InsoDaten geführten Verfahrensdaten für die gerichtliche Weiterverarbeitung auf. Dazu gehören insbesondere Forderungsanmeldungen, Gläubiger, Vertreter, Gläubiger- und Abstimmungsgruppen, Schuldnerdaten sowie die Erklärung des Verwalters.
Je nach Vorgabe des Insolvenzgerichts kann die Ausgabe im vorgesehenen ITR- oder TAB-Format erfolgen. Die Daten werden aus der laufenden Verfahrensbearbeitung übernommen und vor der Ausgabe kontrolliert. So bleibt die Tabelle mit der zugrunde liegenden Forderungsprüfung verbunden.
Für die elektronische Führung und Einreichung von Insolvenztabellen in Nordrhein-Westfalen sind strukturierte, maschinenlesbare Daten vorgesehen. Die landesrechtlichen Vorgaben nennen dafür XML auf Basis von XJustiz sowie die Schnittstellen TAB und ITR.
Das Modul eTab InsO unterstützt die Aufbereitung der in InsoDaten gespeicherten Tabelleninformationen. Der konkrete Einreichungsweg, die geforderten Begleitunterlagen und die jeweils zulässige Schnittstellenversion müssen mit dem zuständigen Gericht abgestimmt werden.
Auch Niedersachsen regelt die elektronische Führung und Einreichung der Insolvenztabelle. Neben strukturierten Tabellendaten können weitere Dokumente und eine durchsuchbare, geordnete Aufbereitung für die elektronische Gerichtsakte erforderlich sein.
Das Modul Nds.InsOeTabVO unterstützt die Vorbereitung der benötigten Daten aus InsoDaten. Sicherer Übermittlungsweg, Dokumentenpaket und formale Anforderungen richten sich nach der geltenden Verordnung und den Vorgaben des zuständigen Gerichts.
Das Statistikmodul nutzt vorhandene Angaben zum Verfahren und ergänzt die für die jeweilige Meldung benötigten Daten. Unterstützt werden die Meldungsarten VB, RB und X. Vor der Übermittlung können die Angaben vervollständigt, bearbeitet und auf Plausibilität geprüft werden.
Ein Protokoll macht die übermittelten Inhalte nachvollziehbar und kann angezeigt, gedruckt oder zur Verfahrensakte genommen werden. Bereits ausgeführte Übermittlungen werden archiviert. Empfänger, Zugangsdaten und Übermittlungsparameter werden passend zum zuständigen Statistikamt eingerichtet.
Eine Schnittstelle ersetzt nicht die fachliche Prüfung. Bewährt hat sich ein klarer Ablauf: Daten im Verfahren vervollständigen, Beteiligte und Forderungen kontrollieren, das benötigte Format auswählen, Vorschau oder Prüfprotokoll auswerten und erst danach die Übergabe beziehungsweise Einreichung durchführen. So bleiben Ausgangsdaten, Übermittlungsstand und Rückmeldungen nachvollziehbar.
InsoDaten im Arbeitsalltag
Die Übermittlungsfunktionen greifen auf bereits gepflegte Informationen zurück. Vor der Ausgabe können die vorgesehenen Angaben kontrolliert und für den jeweiligen Empfänger aufbereitet werden.
Persönlich und unverbindlich
Wir prüfen mit Ihnen, welche Übermittlungswege und Zusatzmodule zu Ihren Gerichten und Arbeitsabläufen passen.